Alle relevanten Stammdaten und Übergabedetails auf einen Blick.
Ein digitales Übergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung beim Ein- oder Auszug elektronisch fest. Räume, Mängel, Zählerstände und Schlüssel werden am Gerät eingetragen, Fotos gehören an die jeweilige Position, und beide Parteien unterschreiben auf demselben Bildschirm. Am Ende bleibt ein PDF, das beide sofort per E-Mail erhalten.
Der Unterschied zum Ausdruck liegt beim Ablauf, nicht beim Speichermedium. Beim Papierformular schreiben Sie mit, ordnen die Fotos am Abend zu und tippen die Daten ein zweites Mal ab. Beim digitalen Protokoll entsteht das fertige Dokument während des Termins.
Kostenloser Plan für einzelne Übergaben · keine Karte · PDF und Unterschriften auch im Gratis-Plan
Inhaltlich ist es dasselbe Dokument wie ein Übergabeprotokoll auf Papier, nur dass es in einer Anwendung ausgefüllt wird. Eine eigene Struktur schreibt niemand vor, es bleiben die bekannten Blöcke: Objekt, Parteien, Räume mit Zustand, Fotos, Zählerstände, Schlüssel, Mängel, Unterschriften.
An ein paar Stellen läuft es anders. Ein Foto wandert bei Papier in die Handygalerie und wird am Abend zugeordnet, wenn die Person längst gegangen ist. Es entstehen zwei Ausdrucke, und jeder Beteiligte behält seine eigene Version. Nach zwei Jahren liegt der Text in einem Ordner, aus dem er erst wieder herausgesucht werden muss, falls die Kaution streitig wird.
Wer nach einem digitalen Wohnungsübergabeprotokoll sucht, meint meist genau das: die Wohnungsübergabe als durchgehenden Ablauf statt als Zettelwirtschaft. Diese Seite beschreibt den Ablauf für alle Objekttypen, die Unterschiede nach Objekt stehen weiter unten.
Die Tabelle vergleicht den Ablauf eines Übergabetermins, wie er in den meisten Fällen tatsächlich läuft. Bei Papier fällt der Aufwand vor allem nach dem Termin an.
| Im Übergabetermin | Ausgedrucktes Formular | Digitales Protokoll |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Formular suchen, ausdrucken, kopieren | Objekt duplizieren, die Raumliste steht schon |
| Handschrift | Ob sich lesen lässt, was dort steht | Getippt, lesbar, nach Stichworten durchsuchbar |
| Fotos | Handygalerie, abends zuordnen, als Anhang mitschicken | Direkt an der Position, im PDF an der richtigen Stelle |
| Zählerstände | Ablesen, notieren, die Nummer meist vergessen | Nummer, Stand und Foto des Zählerblatts zusammen |
| Unterschriften | Zwei Ausdrucke, jeder händigt eine Variante aus | Ein Dokument, beide unterschreiben dasselbe, mit Zeitstempel |
| Direkt danach | Scannen, abtippen oder heften, an beide verteilen | PDF geht noch in der Wohnung an beide raus |
| In zwei Jahren | Ordner, Fax-Kopie, Suche von Hand | Im Konto nach Objekt und Datum geöffnet |
| Wo Papier im Vorteil ist | Kein Akku, kein Netz, jede Generation kennt das Formular | Nur im Nachteil, wenn Netz oder Gerät fehlen |
Es sind acht Blöcke. Zu jedem steht hier, welche Angaben hineingehören und was fehlt, wenn er weggelassen wird. Die Reihenfolge folgt dem Termin, nicht dem Formular.
Adresse, Etage, Wohnungsnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe, dazu der Anlass: Einzug, Auszug oder Mieterwechsel.
Fehlt der Block: Fehlt der genaue Zeitpunkt, ist in jedem Streit unklar, ab wann welcher Zustand galt und in welche Nebenkostenabrechnung der Termin fällt.
Vollständige Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter. Nimmt eine Hausverwaltung, ein Makler oder ein Angehöriger den Termin wahr, gehören Funktion und Auftrag dazu.
Fehlt der Block: Ein Protokoll ohne Vertretungsvermerk ist angreifbar. Aus dem Dokument selbst muss hervorgehen, wer in wessen Auftrag unterschrieben hat.
Jeder Raum einzeln: Boden, Wände, Decke, Fenster, Türen, Heizkörper, Einbauten. Pro Position ein Zustand und eine Beschreibung, ein Haken allein genügt nicht.
Fehlt der Block: Das ist der Kern des Protokolls. „Wand leicht beschädigt" lässt sich vor Gericht nicht verwenden, „Wand Wohnzimmer Nordseite, Riss ca. 15 cm, Höhe 1,40 m" schon.
Eine Übersichtsaufnahme pro Raum und Detailfotos an der betroffenen Position. Die Bilder hängen im Protokoll an dem Eintrag, den sie zeigen.
Fehlt der Block: Ohne Raumbezug bleibt eine Bildersammlung, die sich erst beim Zusammentippen wieder zusammensuchen lässt. An diesem Punkt scheitern Papierformulare am häufigsten.
Strom, Gas, Wasser, Heizung und Warmwasser: Zählerart, Zählernummer, Ablesedatum, Stand, Einheit und ein Foto des Zählerblatts.
Fehlt der Block: Die Zählernummer ist der am häufigsten vergessene Wert. Ohne sie gehört der Stand später zu einem nicht mehr bestimmbaren Zähler, und die Meldung an den Versorger wird zum Nachweisproblem.
Art und Anzahl der Schlüssel für Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller und Garage, mit Schlüsselnummern und Hinweis auf fehlende Stücke.
Fehlt der Block: Fehlt ein Schlüssel, wird er ersetzt. Ist die Anzahl nicht festgehalten, streitet man über den Umfang des Ersatzanspruchs.
Beschreibung, Foto, Verantwortlichkeit und Frist. Dazu alles, was im Termin mündlich besprochen wurde: Renovierung, Nachtermin, zurückgelassene Gegenstände.
Fehlt der Block: Was nicht im Protokoll steht, ist später schwer zu belegen. Die Zusage des Handwerkers, der in drei Wochen kommt, gehört deshalb in das Dokument.
Unterschrift beider Parteien am selben Gerät, mit Zeitstempel und Namen in Klartext.
Fehlt der Block: Erst die Unterschrift macht aus einer Notiz ein gemeinsames Dokument. Voraussetzung ist, dass beide dasselbe unterschreiben, und bei zwei getrennten Formularen ist das nicht sichergestellt.
Eine ausgefüllte Fassung dieser Blöcke samt formulierter Zustandsbeschreibungen steht im Übergabeprotokoll Muster , die leere Fassung zum Ausdrucken in der Druckvorlage .
Der Aufwand ist der Punkt, an dem sich die Verfahren vergleichen lassen. Bei Papier kommen zu dem Termin selbst Vorbereitung, Übertragung und Ablage dazu.
Adresse, Wohnungsgröße, Räume und Ausstattungstyp erfassen. Bei wiederkehrenden Übergaben duplizieren Sie das Objekt und beginnen mit fertiger Raumliste.
Räume, Ausstattung und erwartete Zählerstände tragen Sie zu Hause ein. Beim Termin selbst bleibt das Prüfen und Korrigieren, wodurch der Termin im Zweifel um eine halbe Stunde kürzer wird.
Sie arbeiten die Raumliste ab, halten den Zustand fest und fotografieren die betroffenen Positionen direkt im Eintrag. Beide sehen die Eingaben sofort auf dem Display.
Zähler aufsuchen, Nummer und Stand eintragen, ein Foto vom Zählerblatt dazulegen. Bei einer strittigen Ziffer ist damit ein Beleg vorhanden.
Das Gerät geht einmal herum. Mieter und Vermieter unterschreiben dasselbe Dokument, der Zeitstempel wird automatisch gesetzt.
Beide Seiten haben das vollständige PDF im Mailpostfach, bevor die Wohnung verlassen wird. Scannen und Abtippen entfällt, und es fehlt auch kein Blatt für die zweite Partei.
Für die eigene Kalkulation: Wer pro Übergabe 20 Minuten für Vorbereitung, Übertragung und Ablage rechnet, ist bei 30 Euro Stundenkosten bei rund 10 Euro pro Übergabe. Ab etwa vier Übergaben im Monat liegt ein bezahlter Plan unter diesem Betrag. Das ist ein Rechenbeispiel mit Ihren eigenen Annahmen, keine Untersuchung.
Ein Gericht fragt nicht, auf welchem Medium ein Dokument entstanden ist, sondern ob es den Zustand zuverlässig überliefert. Dafür bringt die digitale Fassung vier Dinge mit: einen Zeitstempel statt „war wohl im März", eine abgearbeitete Pflichtliste statt der Felder, die niemand ausgefüllt hat, Fotos an der zugehörigen Position und eine Fassung, die beiden Seiten vorliegt.
Die Schwäche liegt bei der Unterschrift. Eine Bildschirmunterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB. Wo Gesetz oder Vertrag Schriftform verlangen, reicht sie nicht. Beim Übergabeprotokoll ist das nicht der Fall. Wer ganz sichergehen will, lässt die letzte Seite des PDF zusätzlich unterschreiben und heftet das Scanbild an.
Am Ende entscheidet trotzdem die Beschreibung, nicht das Format. Ein digitales Protokoll mit der Zeile „alles in Ordnung" ist wertlos. Konkret heißt das: Raum nennen, Lage im Raum, Art des Mangels, Größe, dazu ein Foto, auf dem ein Alltagsgegenstand als Maßstab liegt. Wie man Schäden so formuliert, dass sie halten, steht im Beitrag Schäden dokumentieren .
Sechs Fragen, die beim digitalen Übergabeprotokoll regelmäßig kommen. Das ist eine Einordnung für den Überblick; für den einzelnen Fall braucht es eine Beratung.
| Frage | Kurzantwort | Grundlage |
|---|---|---|
| Gibt es eine Pflichtform für das Protokoll? | Nein, es besteht kein Formzwang. Digitale Erfassung und digitale Signatur sind deshalb zulässig. | Formfreiheit |
| Wann verjähren Ansprüche aus der Übergabe? | Vermieteransprüche wegen Veränderungen der Mietsache verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung. Für das Verlangen des Mieters, Veränderungen zu entfernen, gilt sechs Monate nach Beendigung. | § 548 BGB |
| Wer trägt die Beweislast für einen Schaden? | Wer ihn behauptet. Der Vermieter muss darlegen, dass der Schaden bei Auszug vorlag und über normale Abnutzung hinausgeht. Ohne Einzugprotokoll fehlt ihm der Vergleichsmaßstab. | § 535 BGB, allg. Beweislast |
| Wie wirkt sich das auf die Kaution aus? | Die Kaution ist nach dem Verlangen des Mieters innerhalb angemessener Frist zurückzuzahlen. Ein Einbehalt muss begründet werden, und das Protokoll ist das Dokument dafür. | § 551 BGB |
| Was gilt beim Foto von Personen und Eigentum? | Die Verarbeitung zur Vertragserfüllung ist erlaubt, aber datensparsam: keine Gesichter, keine unbeteiligten Dritten, Löschfristen am Mietverhältnis ausrichten. | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Gilt die Bildschirmunterschrift auch für den Mietvertrag? | Nein, für den Mietvertrag verlangt § 550 BGB Schriftform und eine einfache Unterschrift auf dem Handy genügt dafür nicht. Beim Übergabeprotokoll ist das unproblematisch. | § 550, § 126 BGB |
Vertiefung: DSGVO beim Übergabeprotokoll · Beweiskraft digitaler Unterschriften · Frist des § 548 BGB mit Frist-Rechner
Vier Situationen, in denen das digitale Protokoll an eine Grenze stößt und ein Ausdruck im Rucksack sinnvoll ist.
Alle Informationen übersichtlich aufbereitet, automatisch per E-Mail versendet und jederzeit abrufbar.
Alle relevanten Stammdaten und Übergabedetails auf einen Blick.
Private Vermieter mit ein bis drei Wohnungen profitieren weniger von der Geschwindigkeit als von der Aufbewahrung. Das Protokoll vom Einzug ist in vier Jahren noch da, wenn die Kaution streitig wird. Ein Protokoll pro Monat ist im Gratis-Plan enthalten.
Hausverwaltungen rechnen anders. Dort kommen Einheiten, wechselnde Hausmeister und Eigentümer zusammen, die das Protokoll als Beleg sehen wollen. Einheitliche Struktur, Zuordnung pro Objekt und Versand im Namen der Verwaltung sind der Grund, warum in dieser Konstellation die Verwaltungsstufe passt. Die Zahlen stehen auf der Seite für Übergabeprotokolle für Hausverwaltungen .
Makler übergeben im Auftrag. Wenn beide Parteien das PDF am Termin erhalten, gibt es danach weniger Rückfragen, und gegenüber dem Eigentümer ist dokumentiert, dass die Übergabe ordentlich gelaufen ist.
Gewerbe und Wohnraum gemischt funktioniert mit derselben Erfassung und anderen Ausstattungspunkten. Für Laden, Büro und Praxis siehe Gewerbeimmobilie .
Der Ablauf ist bei jedem Objekt gleich, die Inhaltspunkte sind es nicht. Für eine Tiefgarage werden andere Positionen gebraucht als für ein WG-Zimmer. Diese Seiten nehmen denselben Ablauf mit den passenden Blöcken:
Welche Blöcke dazugehören und wie eine Zustandszeile konkret aussehen kann.
Gemeinschaftsflächen, Inventarliste und die Zuständigkeit für Küche und Bad.
Ohne Raumliste, dafür mit Tor, Markierung, Schlüsseln und Feuchteblock.
Mehrere Einheiten, Gemeinschaftsflächen und Übergaben während des laufenden Betriebs.
Mietereinbauten, Wartungsverträge und Termine außerhalb der Regelarbeitszeit.
Hier wird abgenommen, nicht übergeben. Es gelten andere Fristen und eine eigene Mängelliste.
Die Inventarliste als Teil des Protokolls und ihre Wirkung auf die Kaution.
Bei einem Wechsel pro Woche lohnt es, vorhandene Protokolle zu duplizieren.
Neun Antworten zu den Punkten, die vor dem ersten digitalen Termin offenbleiben.
Ja. Für das Übergabeprotokoll schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Es darf am Smartphone, Tablet oder Rechner ausgefüllt und dort auch unterschrieben werden. Anders sieht es beim Mietvertrag aus: Kommt es auf die Schriftform nach § 550 BGB an, reicht eine Unterschrift auf dem Bildschirm nicht. Beim Protokoll geht es nur um eine Beweisfrage, diese Hürde gibt es dort nicht.
Ein so entstandenes Protokoll ist ein elektronisches Dokument. Das Gericht kann es sich im Wege des Augenscheins ansehen und auswerten, das erlaubt § 371 Abs. 2 ZPO. Die formelle Beweiskraft einer Unterschrift auf Papier hat es nicht. Für die Bewertung zählt dann, wie nachvollziehbar das Dokument ist: Zeitstempel, Ort, beide Parteien am selben Gerät, eine einzige PDF-Fassung. In der Praxis fällt meistens weniger die Unterschrift ins Gewicht als die Frage, ob die Beschreibung konkret ist und ein Foto dazugehört.
Eine förmliche Zustimmung ist nicht erforderlich. Im Termin sollte man kurz sagen, was passiert, damit der Mieter weiß, dass Fotos entstehen und dass er am Ende dasselbe Gerät zum Unterschreiben bekommt. Will er auf dem Bildschirm nicht unterschreiben, unterschreibt er die ausgedruckte letzte Seite. Ein Foto dieses Bogens wandert ins Protokoll, die digitale Erfassung bleibt erhalten.
Ein Übergabeprotokoll enthält Namen, Anschriften, Zählerstände und mitunter Fotos, auf denen Eigentum oder Personen zu sehen sind. Verarbeitet werden darf das zur Erfüllung des Mietvertrags, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nach Abschluss ist zu löschen oder zu sperren. In der Praxis heißt das: keine Gesichter, keine unbeteiligten Dritten, Aufnahmen auf das beschränken, was den Zustand betrifft. Die Speicherfristen stehen auf der Seite zum DSGVO-konformen Übergabeprotokoll.
Ja. Jeder Stand lässt sich als PDF ausgeben, und ein PDF lässt sich ausdrucken. Einige Hausverwaltungen geben dem Mieter weiterhin zwei Seiten mit, auch wenn digital protokolliert wurde. Der Unterschied zum Papierformular besteht darin, dass beim Ausdruck niemand die Einträge ein zweites Mal abtippt.
Das Ausfüllen geht auch ohne Netz. Eingaben und Fotos bleiben auf dem Gerät und werden hochgeladen, sobald wieder Verbindung besteht. Für die Unterschrift und den Versand der PDF brauchen Sie eine Verbindung. In Wohnungen reicht dafür in der Regel mobiles Internet. Eng wird es in Kellern, Tiefgaragen und Rohbauten, dort muss man nach dem Termin warten.
Ja. Nach dem Termin wird ein PDF erzeugt, das alle Angaben, Fotos und beide Unterschriften enthält, und beide Seiten bekommen denselben Stand. Wenn ein Beteiligter später eine abweichende Fassung vorlegt, fällt das beim Vergleich der Dateien sofort auf.
Für private Vermieter gibt es keine Aufbewahrungspflicht. Aufheben sollte man das Protokoll bis zur geklärten Kaution, bei einem Streit auch länger, grob drei Jahre ab Rückgabe (§§ 195, 199 BGB). Bei einer vermietenden Gesellschaft kann § 257 HGB greifen, falls das Protokoll Buchungsbeleg ist. Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis verjähren dagegen früher, sechs Monate nach Rückgabe nach § 548 BGB.
Das leere Formular ersetzt es, die Sorgfalt nicht. Die Anwendung führt zwar durch die Blöcke, aber ob ein Haarriss im Parkett noch normaler Abrieb oder schon ein Schaden ist, muss weiterhin jemand beurteilen. Welche Blöcke in ein Protokoll gehören, zeigt das Übergabeprotokoll Muster mit ausgefüllten Beispielen.
Domudox funktioniert am stärksten, wenn die einzelnen Schritte sauber verlinkt sind. Die folgenden Anleitungen führen direkt in der App weiter.
Vom neuen Objekt bis zum unterschriebenen Protokoll
Anleitung lesenFotos an die richtige Position im Protokoll hängen
Anleitung lesenBeide Parteien am selben Gerät unterschreiben lassen
Anleitung lesenDas fertige Protokoll an beide Beteiligte senden
Anleitung lesenRaumlisten und Ausstattung wiederverwenden
Anleitung lesenAuch Wochen später noch an Mieter oder Eigentümer senden
Anleitung lesenIm kostenlosen Plan starten Sie mit einzelnen Übergaben inklusive Fotos, Unterschriften und PDF. Ein Upgrade wird erst interessant, wenn mehrere Objekte pro Monat anstehen.
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Die meisten Seiten auf dieser Website führen letztlich auf denselben Ablauf: Protokoll starten, Fotos zuordnen, Unterschriften holen und das PDF versenden. In Domudox passiert das in einer einzigen Sitzung, ohne Werkzeugwechsel.