Wohnungsgeberbestätigung online erstellen
Jeder Mieter braucht sie, jeder Vermieter muss sie ausstellen: die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG. Ohne sie kann sich der Mieter nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden, und für den Vermieter drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld. Dieser Beitrag erklärt, welche Angaben hineinmüssen und wie Sie sie korrekt ausstellen.
Direkt darunter können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung kostenlos ausfüllen und als PDF speichern, ohne Registrierung. Wie der digitale Ablauf inklusive Unterschrift funktioniert, zeigt die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Kurz zusammengefasst
Der Wohnungsgeber muss dem Mieter den Einzug schriftlich bestätigen (§ 19 BMG). Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen der einziehenden Personen enthalten. Sie kann formfrei in Textform ausgestellt werden, auch digital und mit digitaler Unterschrift. Fehlt sie oder ist sie falsch, droht dem Wohnungsgeber ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Kostenlos: Wohnungsgeberbestätigung direkt hier ausfüllen
Pflichtangaben nach § 19 BMG eingeben, Vorschau prüfen, als PDF speichern, ohne Registrierung. Das Formular entspricht dem amtlichen Aufbau, wie Domudox ihn auch in seinen PDFs verwendet.
Wohnungsgeberbestätigung
zur Vorlage bei der Meldebehörde
(§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG))
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.
Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf.
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen. Schneller: In Domudox entsteht die Bestätigung automatisch aus dem Übergabeprotokoll, inklusive digitaler Unterschrift.
Gesetzliche Pflicht seit 2015
Seit dem 1. November 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung wieder Pflicht. Der Wohnungsgeber, in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung, muss dem Mieter den Einzug schriftlich bestätigen. Der Mieter legt diese Bestätigung dann bei der Meldebehörde vor.
Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Art der Mitwirkung (Einzug oder Auszug), Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung sowie Name der einziehenden Personen.
All diese Informationen fallen bei einer Wohnungsübergabe ohnehin an. Domudox nutzt die bereits erfassten Daten und generiert die Bestätigung automatisch, kein zusätzlicher Aufwand für den Vermieter.
Die Bestätigung, die mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt wird, ist rechtskonform und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Sie enthält die notwendigen Angaben und wird digital unterschrieben. Der Mieter erhält sie als PDF, das er direkt bei der Anmeldung vorlegen kann. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht schnell, korrekt und ohne Papierkram.
Direkt in Domudox
Wohnungsgeberbestätigung ohne doppelten Aufwand
Domudox übernimmt die Daten aus dem Protokoll und erstellt die Bestätigung im selben Arbeitsgang. Das spart Zeit, reduziert Tippfehler und sorgt dafür, dass die Bescheinigung vollständig ist.
Warum digital besser ist
Keine vergessenen Pflichten
Die Bestätigung wird als Teil des Übergabeprozesses erstellt. Sie können Sie nicht vergessen, sie gehört zum Ablauf der Übergabe.
Korrekte Daten garantiert
Die Angaben kommen direkt aus dem Protokoll. Keine Tippfehler, keine fehlenden Informationen, keine ungültigen Bestätigungen.
Sofort beim Mieter
Die Bestätigung wird als PDF generiert und kann direkt per E-Mail versendet werden. Der Mieter hat sie noch am selben Tag, kein Warten auf Post.
Digital unterschrieben
Der Wohnungsgeber unterschreibt digital. Die Unterschrift ist rechtskonform und für die Meldebehörde ausreichend.
Archiviert
Die Bestätigung bleibt in Ihrem Domudox-Account gespeichert. Sollte der Mieter sie verlieren, können Sie sie jederzeit erneut zusenden.
Bußgeld vermeiden
Durch die automatische Erstellung im Übergabeprozess verpassen Sie keine Frist und riskieren kein Bußgeld.
Pflicht erfüllt, ohne Aufwand
Die Wohnungsgeberbestätigung als natürlicher Teil Ihrer digitalen Übergabe. Automatisch, korrekt, versandfertig.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung (nach § 19 BMG) ist ein Dokument, das der Vermieter dem Mieter ausstellen muss. Der Mieter benötigt es für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Ohne dieses Dokument kann sich der Mieter nicht ummelden.
Ist die Wohnungsgeberbestätigung Pflicht?
Ja. Seit 2015 ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, dem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Muss die Bestätigung auf Papier sein?
Nein. Die Bestätigung kann auch digital übermittelt werden. Entscheidend ist, dass sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält und vom Wohnungsgeber unterschrieben ist. Eine digitale Unterschrift ist ausreichend.
Erstellt Domudox die Wohnungsgeberbestätigung automatisch?
Domudox generiert die Wohnungsgeberbestätigung als Teil des Übergabeprozesses. Die Daten aus dem Protokoll (Adresse, Einzugsdatum, Personenangaben) werden automatisch übernommen. Sie müssen nichts doppelt eingeben.
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- Basis-PDFAutomatisch generiertes PDF-Protokoll mit allen erfassten Daten, direkt nach Abschluss verfügbar.
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- Basis-PDFAutomatisch generiertes PDF-Protokoll mit allen erfassten Daten.
- VerlaufsansichtAlle Protokolle eines Objekts chronologisch. Einzug, Auszug. Sofort sehen was wann dokumentiert wurde.
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- Unbegrenzter SpeicherplatzAlle Protokolle und Fotos werden dauerhaft gespeichert, ohne Speicherlimit.
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Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung direkt aus dem Übergabeprozess erzeugen
Hier ist der Mehrwert für Domudox besonders klar: Die Wohnungsgeberbestätigung baut auf den bereits erfassten Übergabedaten auf. Eine zweite Pflege der Angaben entfällt.